| Aktuelles |
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Die Urlaubszeit steht vor der Tür! Bei Erholungsurlaub, Krankheit oder in Krisensituationen der Pflegeperson, werden die Kosten der Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen im Jahr übernommen (ab 01.07.2008 bis zu 1.470 Euro, bisher bis zu 1.432 Euro) Der Betrag des Pflegegeldes und die zusätzlichen Aufwendungen können insgesamt bis zu 1.470 Euro erstattet werden. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt hat.
Gern beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Verhinderungspflege. Rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0 80 92.86 19 86. Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir melden uns dann bei Ihnen.
07.05.2008 Wir ziehen um! Ab dem 01.07.2008 werden wir Sie in unseren neuen Büroraumen, in der Dr.-Wintrich-Straße 16 in Ebersberg empfangen können. Die Adresse hat sich also nicht geändert. Sie finden uns nur eine Etage über unserem ehemaligen Büro. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. |




18.05.2008